In einer Krippe, einem Kindergarten oder einem Hort kannst Du nach einer Einarbeitung und je nach Reife und Verantwortungsgefühl als Aufgaben beispielsweise übernehmen:
- Mitarbeit bei Gruppen- und Einzelangeboten für feste Gruppen wie Gemeinschaftskreise, Kreativ- und Spielangebote, Aktionen zur Bewegungsförderung und Musikalität
- Betreuung und Begleitung während der Mahlzeiten, beim An- und Ausziehen, Schlafwache
- Organisation der Mahlzeiten und Einkäufe
- Betreuung von Kindern mit Handicaps.
In Begleitung durch Fachpersonal und unter Beachtung
der Aufsichtspflicht können die Aufgabenfelder weiter
ausgeweitet werden.
Wir zahlen ein Taschengeld in Höhe von 438 Euro monatlich.
Weitere Informationen erhältst Du unter www.freiwilligendienste-niedersachsen.de
und bei den Leitungen unserer Einrichtungen vor Ort .